Informationen zu chefärztlicher Bewilligung für CT und MRT Untersuchungen:

 

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK):

Die ÖGK besteht seit 1.1.2020 durch Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen. Sämtliche bisher bei einer der GKK versicherten Patienten wurden somit von der ÖGK übernommen. Es besteht somit weiterhin keinerlei chefärztliche Bewilligungspflicht für Versicherte der ÖGK.

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): 

Die BVAEB entstand durch Zusammenlegung der VAEB und BVA mit 1.1.2020.

Es besteht keine chefärztliche Bewilligungspflicht.

 

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) :

Die SVS entstand durch Zusammenlegung der SVA und SVB.

Chefärztliche Bewilligung für MRT und CT Untersuchungen in jedem Fall erforderlich.

 

 

Terminvereinbarung:

Aus organisatorischen Gründen ist eine Terminvereinbarung für CT und MRT aussschließlich telefonisch oder persönlich möglich.

Bitte beachten Sie, daß für jede Untersuchung, egal ob es sich um ein konventionelles Röntgen oder CT bzw. MRT handelt, generell eine gültige Zuweisung durch einen Arzt oder eine Krankenanstalt vorliegen muß. Bereits bei Terminvereinbarung für CT oder MRT ist eine gültige Zuweisung durch einen Arzt oder eine Krankenanstalt erforderlich!

Eine Terminvereinbarung via Email ist NICHT möglich!

Wir ersuchen um Verständnis, daß für MRT Untersuchungen  ab zwei Körperregionen die Originalzuweisung im Ambulatorium vorab deponiert werden muß.

Informationen zu Implantaten bei MRT Untersuchungen:

Absolute Kontraindikation für MRT: Herzschrittmacher, Defibrillatoren, Neurostimulatoren, implantierte Schmerz- oder Insulinpumpen, Cochleaimplantate, Metallsplitter im Auge oder Gehirn, Zustand nach Clipping eines Hirnarterienaneurysmas.

Keine Kontraindikation:

Tätowierungen

Gelenksprothesen – wir ersuchen Sie, einen vorhandenen Implantatepaß vorab zur Einsicht zu bringen.

Kontrastmittelallergien:

Wir ersuchen Sie, bekannte Kontrastmittelallergien  den Mitarbeitern unbedingt vor der Untersuchung mitzuteilen.

Schwangerschaft:

Wir ersuchen Sie, eine bekannte oder mögliche Schwangerschaft vor der Untersuchung den Mitarbeitern unbedingt mitzuteilen.

Brustkrebsfrüherkennungsprogramm:

Unsere Röntgenpraxis nimmt als zertifizierter Standort am Brustkrebsfrüherkennungsprogramm teil. Es ist eine Untersuchung der Brust somit sowohl mittels des Einladungschreibens des Brustkrebsfrüherkennungsprogrammes, als auch durch Zuweisung Ihres Hausarztes oder Gynäkologen möglich.

Nähere Information erhalten Sie in der Rubrik Mammographie.

 

Befunde und Bilddaten:

Sämtliche Befunde sowie Bildmaterial der in unserem Ambulatorium bzw. der konventionellen Röntgenpraxis durchgeführten Untersuchungen werden in unserem Online Radiologieportal gespeichert und sind dort sowohl für Patienten als auch zuweisende Ärzte abrufbar.

Dazu erhalten unsere Patienten bei der Registrierung zur Untersuchung am Schalter ihre persönliche Zugangsdaten. Innerhalb von 2 Werktagen erhalten Sie eine Mail mit einem Link zum Portal. Nach Eingabe Ihres persönlichen Zugangscodes und Authentifizierung mittels SMS TAN Code auf Ihr Mobiltelefon sind Ihre Bilder und Befunde für Sie ersichtlich.

Von diesem Portal aus sind sämtliche Bild-und Befunddaten nach belieben herunterzuladen bzw. zu speichern.

 

Aktuelle Wartezeiten für CT und MRT ( Stand 8.4.2024):

CT: ca. 10-15 Werktage

MRT: ca. 10-15 Werktage – abhängig von der zu untersuchenden Körperregion